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Gestaltungssatzung wahrt typische Ortsbilder

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Was darf ich an meinem Haus verändern – und was nicht? Um typische Ortsbilder zu bewahren, gibt es Gestaltungssatzungen. Karten für die Stadtteile Korschenbroich und Glehn geben darüber Auskunft, wo diese Gestaltungssatzungen beachtet werden müssen. Sie sollten beispielsweise dann zurate gezogen werden, wenn man etwa eine Wärmedämmung oder die Installation einer Photovoltaikanlage plant.

„Wir möchten die Gestaltungssatzungen stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken“, sagt Dieter Hoffmans, Leiter des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung. Künftig werden er und sein Team forciert darauf achten, welche baulichen Veränderungen an Gebäuden vorgenommen werden – und ob diese zuvor angemeldet bzw. genehmigt waren. Eine fotografische Erfassung aller Gebäude in Korschenbroich und Glehn hat im Frühjahr 2023 stattgefunden und wird ggf. beim Abgleich helfen.

Wichtig zu wissen: Ein und dieselbe Maßnahme kann – je nach Standort – ganz unterschiedlich bewertet werden. Ist beispielsweise ein nachträglich angebrachter, moderner weißer Klinker in einer Neubausiedlung gar kein Problem, kann er in einem historischen Ensemble aus roten Backstein-Häusern störend wirken. Deshalb nehmen die Gestaltungssatzungen die sensiblen Ortskernen Korschenbroich und Glehn in den Blick. „Aber auch innerhalb der Satzungsbereiche können geplante Vorhaben an der einen Stelle problematisch sein, an der anderen nicht“, so Hoffmans. Auch „kleine“ Maßnahmen wie neue, veränderte Fenster, die Entfernung von Klappläden oder Mauern oder die Neugestaltung von Eingangsbereichen unterliegen den Regelungen.

Unbedingt zu empfehlen ist deshalb ein Blick in die entsprechende Gestaltungssatzung – und bei Fragen oder Unklarheiten gerne das persönliche Gespräch vor der Umsetzung von Veränderungen. Ansprechpartner ist Klaus Linkenheil aus dem Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Telefon 02161/613-141, Mail an Klaus.Linkenheil@korschenbroich.de.