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Jugendschutz: Feiern mit Verantwortung
Im Karneval wird ausgelassen gefeiert. Das gilt für alle Generationen. Auf die besondere Bedeutung des Jugendschutzes macht jetzt das Jugendamt im Rhein-Kreis Neuss aufmerksam.
Alkohol gehört für viele Erwachsene zum Karneval dazu. Für Kinder und Jugendliche jedoch birgt er erhebliche Risiken. Trotz bestehender gesetzlicher Regelungen kommt es immer wieder vor, dass Minderjährige Alkohol konsumieren oder bis spät in die Nacht an Veranstaltungen teilnehmen, die eigentlich nicht für ihr Alter geeignet sind. Hier sind Veranstalter, Eltern und auch die Gesellschaft insgesamt gefragt, Verantwortung zu übernehmen.
Das Jugendschutzgesetz legt klare Grenzen fest: Branntwein ist für unter 18-Jährige tabu, Bier, Wein und Sekt dürfen erst ab 16 Jahren konsumiert werden. Auch Aufenthaltszeiten bei öffentlichen Veranstaltungen sind geregelt. Dennoch zeigen Berichte von Polizei und Rettungsdiensten, dass es gerade an Karnevalstagen häufiger zu Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen kommt. Diese Einsätze belasten nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Einsatzkräfte.
Eine zentrale Rolle spielen auch Eltern. Offene Gespräche über Alkohol, klare Absprachen und realistische Einschätzungen der Situation helfen Jugendlichen, verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen. Karneval kann für junge Menschen ein positives Erlebnis sein – wenn sie sich sicher fühlen und ernst genommen werden.
Jugendschutz im Karneval bedeutet daher nicht Spaßbremse, sondern Schutz und Orientierung. Nur wenn alle Beteiligten gemeinsam handeln, kann das närrische Treiben für Jung und Alt unbeschwert und sicher bleiben.
Dazu merkt Kreisjugendamtsleiterin Marion Klein an: “Die Erwachsenenwelt, insbesondere aber die Eltern, spielen mit Ihrem Vorbild eine ganz wesentliche Rolle für Verhaltensmuster von Kindern und Jugendlichen. Sie sollten vorleben, dass Freude am Feiern und an der Ausgelassenheit auch ohne alkoholische Getränke möglich ist.“
Alternativen an Karneval sind nach Ansicht der Kreisjugendamtsleiterin spezielle Veranstaltungen, die sich besonders an junge Menschen richten und die entweder ganz ohne Alkoholausschank auskommen oder durch Beteiligung von Jugendschutzbehörden und der Polizei für die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sorgen.
Auf der Padlet Seite www.jugendarbeit-rkn.de findet man alle Angebote der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Jüchen, Rommerskirchen und Korschenbroich. Auch viele Termine speziell zum Karneval sind hier zu finden.
Wer sich als Veranstalter oder Gewerbetreibender in besonderer Weise für den Kinder- und Jugendschutz engagieren möchte und dies auch sichtbar nach außen dokumentieren will, erhält kostenlos vom Kreisjugendamt einen speziell für Karneval entwickelten Aushang mit den wichtigsten Bestimmungen, bei Bedarf natürlich auch weitere Beratung:
Kontakt und Beratung
Kreisjugendamt
Jugendarbeit /Jugendschutz
Michael Hackling
Am Kirsmichhof 2
41352 Korschenbroich
Telefon: 02161/6104-5133
e-mail: michael.hackling@rhein-kreis-neuss.de