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Post im Briefkasten zur Grundsteuerreform
Das neue Grundsteuerrecht gilt seit Jahresbeginn. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben in diesen Tagen dazu Post erhalten. Fragen zur Höhe des Messbetrages beantwortet das Finanzamt in Grevenbroich.
Dies ist der Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis Jahresende 2019 gesetzt. Mit dem Ende 2019 verabschiedeten Bundesmodell hat der Bundesgesetzgeber die geforderte gesetzliche Neuregelung geschaffen. Nordrhein-Westfalen hat von der Öffnungsklausel ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen keinen Gebrauch gemacht. So findet das Bundesmodell auch in NRW Anwendung. Das neue Grundsteuerrecht gilt seit dem 1. Januar 2025.
Im Vorfeld mussten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bis Ende Oktober 2022 beim Finanzamt eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) abgeben. Das zuständige Finanzamt hat auf Grundlage dieser Feststellungserklärungen für jede wirtschaftliche Einheit je einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts sowie die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erlassen.
Für die Festsetzung der Grundsteuer ist neben dem Grundsteuermessbetrag auch der durch die Kommune festzulegende Hebesatz maßgeblich. Die jährliche Grundsteuer berechnet sich wie folgt: Grundsteuermessbetrag (Finanzamt) x Hebesatz (Stadt) geteilt durch 100. Die Umsetzung der Grundsteuerreform soll grundsätzlich aufkommensneutral erfolgen. Die kommunale Hebesatzautonomie der Gemeinden bleibt jedoch davon unberührt. Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht Belastungsneutralität für den einzelnen Steuerpflichtigen. Es kann zu erheblichen Weniger- bzw. Mehrbelastungen kommen, wenn der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag vom bisherigen Messbetrag abweicht.
Der Rat der Stadt Korschenbroich hat eine aufkommensneutrale Festsetzung der Hebesätze beschlossen:
Grundsteuer A: 515 v.H. (bisher 300)
Grundsteuer B: 690 v.H. (unverändert)
Fragen zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrages können – unter Angabe der Steuernummer – unmittelbar mit dem Finanzamt Grevenbroich, Merkatorstraße 12 in 41515 Grevenbroich geklärt werden.
Pexels-Stock-Foto: Jakub Zerdzicki