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Räum- und Streupflicht bei Eis und Schnee

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Aus gegebenem Anlass erinnert die Stadt Korschenbroich an die Räum- und Streuregelungen bei Schneefall und Eisbildung. Die anliegenden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind für die Reinigung von Fahrbahnen und Gehwegen verantwortlich. Dies gilt ggf. auch für die Erbbauberechtigten. Sie müssen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass Gehwege und Fahrbahnen geräumt und passierbar sind. So legt es die Straßenreinigungssatzung der Stadt Korschenbroich fest.

Bei Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen betreibt der Rhein-Kreis Neuss, das Land NRW durch Straßen.NRW oder die Stadt die Reinigung und Winterwartung. Dies gilt auch für Bushaltestellen und Bereiche vor öffentlichen Einrichtungen (wie Schulen oder Rathäusern). Das Straßenverzeichnis im Bürgerserviceportal der Stadt Korschenbroich unter www.korschenbroich.de gibt detailliert Auskunft, welche Fahrbahnen und Geh- bzw. Radwege von wem gereinigt werden müssen.

Wann und wie muss man reinigen?
Verschmutzte Fahrbahnen und Gehwege müssen wöchentlich in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September bis spätestens 10 Uhr gereinigt werden. Vom 1. Oktober bis zum 31. März müssen die Arbeiten bis 12 Uhr erledigt sein. Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt. Die Reinigungspflicht von Fahrbahnen und selbstständigen Gehwegen erstreckt sich jeweils bis zur Straßen-/Gehwegmitte. Ist nur auf einer Straßen-/Gehwegseite ein reinigungspflichtiger Anlieger vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Straßen-/Gehwegfläche. Die übrigen Gehwege sind in ihrer gesamten Breite zu säubern. Die Gehwegreinigung umfasst, unabhängig vom Verursacher, auch die Beseitigung von Unkraut und sonstigen Verunreinigungen.

Was ist zu tun bei Glätte und Schneefall?
Hat es in der Nacht geschneit, müssen Anwohnerinnen und Anwohner aktiv werden. Im Zeitraum von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen beseitigt werden, sobald der Schneefall endet. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen. Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Mitteln zu streuen. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. Ihre Anwendung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Bei Eis und Schnee sind gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen für die Fahrbahn und Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder -einmündungen jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn zu bestreuen. Ist nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger Anlieger vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Fläche.

Die komplette Straßenreinigungssatzung inklusive Straßenverzeichnis findet man im Bürgerservice-Portal unter: https://service.korschenbroich.de. Dort sind auch weitere Tipps hinterlegt, beispielsweise zu geeigneten Streumitteln um Winter.