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Innenentwicklungskonzept Wohnen 2040

Der demografische Wandel beeinflusst die Stadtentwicklung und den Wohnungsmarkt erheblich. Zuwanderung und der Trend zu kleineren Haushalten steigern die Nachfrage nach Wohnraum, besonders in prosperierenden Regionen wie Düsseldorf, was auch in Korschenbroich spürbar ist. Prognosen zufolge werden bis 2040 jährlich 60 bis 100 neue Wohneinheiten benötigt.

Es gilt, Wohnformen zu schaffen, die insbesondere den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht werden, wie barrierearme und betreute Wohnmöglichkeiten. Aufgrund steigender Immobilienpreise und stagnierender Bautätigkeit besteht dringender Handlungsbedarf. Korschenbroich wurde daher als Gebiet mit "angespanntem Wohnungsmarkt" gemäß § 201a BauGB eingestuft.

Um den Wohnungsbedarf zu decken und den Markt zu entlasten, sind eine strategische Entwicklung von Wohnbauland und die Nutzung innerstädtischer Potenziale erforderlich. Ein nachhaltiger Umgang mit der Ressource Fläche ist unabdingbar, wobei der Vorrang der Innenentwicklung gemäß § 1 Abs. 2 BauGB und Landesentwicklungsplan NRW zu beachten ist.

Basierend auf der im Jahr 2021 verabschiedeten Stadtentwicklungsstrategie hat die Stadt Korschenbroich das Innenentwicklungskonzept Wohnen initiiert, welches die zukünftigen Perspektiven für den Wohnungsbau bis 2040 aufzeigt. Dieses Konzept entstand aus einem intensiven Abstimmungsprozess zwischen Politik und Verwaltung und dient als Leitfaden für einen nachhaltigen und zielgerichteten Umgang mit der Ressource Fläche.

Workshop-Reihe

Zur Erarbeitung des Innenentwicklungskonzeptes haben drei Workshops mit politischen Vertreterinnen und Vertretern stattgefunden. In der Workshop-Reihe wurde eine Zieldiskussion zur quantitativen Schaffung von Wohneinheiten auf Basis der Bedarfe geführt. Den Bedarfen wurden die zur Verfügung stehenden Potentialflächen gegenüber gestellt, die sich aus Flächen mit bestehendem Baurecht, Flächen der Innenentwicklung sowie Arrondierungsflächen (Erweiterung am Siedlungsrand) zusammensetzen. Die Potentialflächen und der planerische Umgang wurden eingehend diskutiert.

Flächenpool und Konzept

Das Innenentwicklungskonzept basiert maßgeblich auf den Ergebnissen dieser Workshop-Reihe. Die im Abstimmungsprozess ausgewählten Flächen für die zukünftige Wohnbauentwicklung sind in einem Flächenpoolzusammengefasst worden.

Für die strategische Entwicklung von Wohnbauland wurden darüber hinaus Handlungsdirektive definiert, die eine zielgerichtete Ausrichtung vorgeben. Das Innenentwicklungskonzept stellt dabei kein starres Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen dar, sondern bildet vielmehr einen Entwicklungsrahmen für die städtebauliche Entwicklung in Korschenbroich bis 2040.

Für Flächen mit bestehendem Planungsrecht werden Mobilisierungsstrategien vorgeschlagen. Zudem werden Potentiale zur Innenentwicklung aufgelistet. Diese Flächen liegen zwar innerhalb des Siedlungsbereiches, benötigen jedoch planerische Maßnahmen zur Baurechtschaffung. Diese sind prioritär zu entwickeln, sofern eine Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer besteht.

Da jedoch die Flächen mit bestehenden Baurecht sowie die Innenentwicklungsflächen nicht ausreichend sind, um den Bedarf an Wohnraum zu decken und somit die definierte Zielgröße zu erreichen, und ggf. nicht oder nicht zeitnah realisiert werden können, sind darüber hinaus geeignete Arrondierungsflächen am Siedlungsrand identifiziert und in Bezug auf das Umsetzungsinteresse (kurz- bis langfristig) bewertet worden. Daher ist eine zeitlich parallele Entwicklung der Arrondierungsflächen erforderlich, da eine gewisse Vorlaufzeit benötigt wird und ansonsten der Bedarf nicht gedeckt werden kann, was sich auf den bereits angespannten Wohnungsmarkt belastend auswirkt.

Das Innenentwicklungskonzept bietet somit die erforderliche planerische Flexibilität, schrittweise bis 2040 Flächen aus dem definierten Flächenpool auszuwählen und zu entwickeln.

Über die Einleitung der einzelnen Bauleitplanungsverfahren im Rahmen des Innenentwicklungskonzeptes entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege der Stadt Korschenbroich nach Vorschlag der Verwaltung. Die jeweiligen Vorschläge, welche Flächen aus dem Flächenpool aktuell entwickelt werden sollen, resultieren aus Determinanten wie Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer, Kosten-/Nutzungsverhältnis und vorhandenen Kapazitäten. In konkreten Verfahren werden dann auch qualitative Fragestellungen wie Verdichtung oder spezielle Wohnformen in den Blick genommen.

Es bietet somit die erforderliche planerische Flexibilität, schrittweise bis 2040 Flächen aus dem definierten Flächenpool auszuwählen und zu entwickeln.  

Das Innenentwicklungskonzept Wohnen 2040 ist nach Vorberatung im Planungsausschuss durch den Rat in seiner Sitzung am 27.06.2024 gem. § 176 a Baugesetzbuch als Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung beschlossen worden.