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Abwasser, Hochwasser, Grundwasser

Kumuluswolken über Pesch

Wasser ist Leben. Jeder Mensch verbraucht täglich etwa 127 Liter Trinkwasser für das Duschen und Baden, das Essen und Trinken, die Toilettenspülung und den Haushalt und den Garten. Was passiert mit dem kostbaren Nass, wenn es durch den Abfluss gelaufen ist? Hier beginnt die Arbeit des Städtischen Entsorgungsbetriebes (SEK). Das Team betreut rund 217 Kilometer öffentliches Kanalnetz im Stadtgebiet. Dieses ist an drei Kläranlagen angeschlossen. Innerhalb der Stadtgrenze liegt die Kläranlage Glehn. Darüber hinaus wird das Abwasser in die Kläranlagen Nordkanal und Neuwerk geleitet. Das städtische Kanalnetz besteht hauptsächlich aus 145 Kilometern Mischsystem. Darin wird Schmutz- und Niederschlagswasser zusammen abgeleitet. 72 Kilometer laufen als Trennsystem. Für die Herstellung, Erneuerung und Unterhaltung der Hausanschlüsse (Grundstücksanschlussleitungen) ist jede/r Anschlussnehmer/in selbst verantwortich. Das SEK-Team steht gerne beratend zur Seite.  

Bei Schäden im Bereich des öffentlichen Kanals oder beobachteten Störungen im Bereich der Regenbecken außerhalb der reguären Dienstzeit gilt die Notruf-Nummer 0151 17156660.

Anpassung an den Klimawandel gestalten
Zwei Bäume, eine Bank und ein Wegestock am Pescher Feld.

Der Klimawandel stellt eine der größten Bedrohungen unserer Existenz dar. Häufigkeit und Stärke der Wetterextreme nehmen zu. Starkregen, Hitze und langanhaltende Trockenheit führen zu hohen Schäden und zum Versagen von Infrastrukturen. Auch die Abwasserentsorger sind gefordert, sich auf die neuen Randbedingungen einzustellen und vorzubereiten. Im KlimfAB-Netzwerk werden wichtige Fragen thematisiert und beantwortet: 

  • Kennen wir alle Risiken?
  • Sind wir ausreichend auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet?
  • Welche Lösungen sind für uns bei welchen Randbedingungen zielführend?

Dem Klimawandel können wir auf zweierlei Art begegnen. Wir können abwarten, doch dann wird die Klimafolgeanpassung zum Desaster. Wir können stattdessen handeln! Daher hat sich der SEK zur engen Zusammenarbeit mit Betrieben entschieden, die als „Vorreiter“ die Klimaanpassung gestalten wollen. Jetzt besteht die Chance, die notwendigen Maßnahmen zu designen – also möglichst grün/blau zu gestalten. Design statt Desaster – das ist der Weg des SEK. 

KlimfAb – Netzwerk

Der städtische Entsorgungsbetrieb der Stadt Korschenbroich ist seit Oktober 2021 Mitglied des KlimfAb-Netzwerks. Die entsprechende Urkunde ist hier hinterlegt. Durch Erfahrungs- und Wissensaustausch mit anderen Unternehmen der kommunalen Abwasserentsorgung begegnen die Mitglieder gemeinsam den Herausforderungen des Klimawandels. Weitere Informationen finden Sie unter www.klimfab.de.

Grundwasser und Hochwasser

In der Starkregengefahrenkarte können Sie sehen, an welchen Stellen sich das Wasser im Ereignisfall ansammeln wird. Der Kanal kann die Abwassermengen kurzfristig nicht bewältigen. Was jeder selbst zum Schutz in solchen Ausnahme-Situationen tun kann, hat der städtische Abwasserbetrieb in zwei entsprechenden Flyer zur Verhaltensvorsorge (Wie verhalte ich mich bei Starkregen und Hochwasser richtig?) und Bauvorsorge (Wie schütze ich mein Haus vor Starkregen- und Hochwasserfolgen?) zusammengetragen. Beide Flyer finden Sie im Bürgerserviceportal der Stadt Korschenbroich unter folgendem Link.

Die Thematik "Starkregen und Sturzfluten" gewinnt an Bedeutung. Die Vorhersage solcher Ereignisse ist schwierig. Sie stellen Gefahren besonders in Gebieten dar, die dicht besiedelt und damit an ihren Oberflächen weitgehend versiegelt sind. Der Abwasserbetrieb der Stadt Korschenbroich hat für das gesamt Stadtgebiet eine Überflutungsanalyse durchgeführt.

Wer in eine neue Umgebung in der Nähe eines Gewässers zieht, möchte sich über das Umfeld informieren und Risiken abschätzen. Dabei helfen entsprechende Karten des Landesamtes weiter.

Zahlreiche Gutachten, Grafiken und Auswertungen befassen sich mit der Grundwasser-Situation in der Stadt und Region, die in weiten Teilen ursprünglich einer Auen- und Bruchlandschaft entspricht. Der Erftverband setzt die Kappung von Grundwasserspitzen im Stadtgebiet um. Er hält auch die aktuellen Stände der Messstellen bereit. Informationen zum Thema Grundwasser gibt es bei der Stadtverwaltung und darüber hinaus bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss oder beim Landesamtfür Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz.

Unsere Gewässer

  • Oberflächengewässer im Hoppbruch neben Spazierweg durch den Wald
  • Baumbestandener Abschnitt des Jüchener Bachs im Winter mit Schneedecke
  • Wander legt Rast ein am Jüchener Bach

Sie führen an beliebten Spazierstrecken im Stadtgebiet entlang: Sogenannte "Gewässer zweiter Ordnung und sonstiger Ordnung". Der SAB hat die Unterhaltspflicht für folgende knapp 25 Kilometer dieser Gewässer, die offen oder teils in Rohren laufen und im Einzugsgebiet des Niersverbandes liegen:

Neersbroicher Graben, Herzbroicher Graben, Zollhausgraben, Frehngraben, Horster Bach, Kleingraben, Pescher Graben, Fluitbach, Broicher Graben, Horster Graben, Liedberger Graben, Versickerungsmulde Am Grootes, Wegseitengraben Friedrich-Kreuzer-Straße, Alter Neersbroicher Graben, Retentionsraum Jüchener Bach. Für die Gewässer im Einzugsgebiet Nordkanal und Glehn ist der Erftverband Bergheim verantwortlich.

Funktionsprüfung des Kanals

Nach dem Bundes-Wasserhaushaltsgesetz sind Abwasseranlagen so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Betreiber von Abwasseranlagen müssen diese selbst überwachen. Das Land NRW hat eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Sie regelt, wie und wann Prüfungen erfolgen müssen. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Frage, ob das Grundstück innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt.

Vorgesehene Neuregelungen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
Zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen hat der nordrhein-westfälische Landtag beschlossen, dass der § 8 der SüwVO Abwasser NRW Teil 2 substanziell geändert werden soll. Hans-Jürgen Fragemann aus dem Umweltministerium NRW berichtete am 09.01.2020 auf der Arbeitssitzung des Kommunalen Netzwerks Abwasser zum aktuellen Sachstand.

Prüffrist 2020 entfällt für häusliches Abwasser
Nach § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist derjenige, der eine Abwasseranlage betreibt, verpflichtet ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. In Nordrhein-Westfalen wird das durch die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abwasser NRW) u.a. durch Anlässe und Fristen konkretisiert. Nach Beschluss des Landtags sollen diese nun teilweise neu geregelt werden. Der Landtag hat die Landesregierung mit Beschluss vom 19.12.2019 (Landtags-Drucksache 17/8107) beauftragt, eine verpflichtende Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen zu verlangen. Leider wurde bisher nicht definiert was eine wesentliche Änderung ist. Ebenfalls ist bisher nicht klargestellt was einen Verdachtsfall begründet und welchen Bereich ein Verdachtsfall z.B. Absackung umfasst.

Bestehende Regelungen zur Prüfung industrieller oder gewerblicher Abwasseranlagen sollen dagegen, genauso wie die Regelungen über die bereits abgelaufene Frist 2015, unberührt bleiben. Demnach soll in Wasserschutzgebieten für private Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen und nach 1965 erstellt wurden, die bestehende Frist 2020 zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung künftig entfallen.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung finden Sie im Bürgerserviceportal.