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Abwasser, Starkregen und Hochwasser

Kumuluswolken über Pesch

Wasser ist Leben. Jeder Mensch verbraucht täglich etwa 127 Liter Trinkwasser für das Duschen und Baden, das Essen und Trinken, die Toilettenspülung und den Haushalt und den Garten. Was passiert mit dem kostbaren Nass, wenn es durch den Abfluss gelaufen ist? Hier beginnt die Arbeit des Städtischen Entsorgungsbetriebes (SEK). Das Team betreut rund 228,7 Kilometer öffentliches Kanalnetz im Stadtgebiet. Dieses ist an drei Kläranlagen angeschlossen. Innerhalb der Stadtgrenze liegt die Kläranlage Glehn. Darüber hinaus wird das Abwasser in die Kläranlagen Nordkanal und Neuwerk geleitet. Das städtische Kanalnetz besteht hauptsächlich aus 147,5 Kilometern Mischsystem. Darin wird Schmutz- und Niederschlagswasser zusammen abgeleitet. 72 Kilometer laufen als Trennsystem. Für die Herstellung, Erneuerung und Unterhaltung der Hausanschlüsse (Grundstücksanschlussleitungen) ist jede/r Anschlussnehmer/in selbst verantwortich. Das SEK-Team steht gerne beratend zur Seite.  

Bei Schäden im Bereich des öffentlichen Kanals oder beobachteten Störungen im Bereich der Regenbecken außerhalb der reguären Dienstzeit gilt die Notruf-Nummer 0151 17156660.

Anpassung an den Klimawandel gestalten
Zwei Bäume, eine Bank und ein Wegestock am Pescher Feld.

Der Klimawandel stellt eine der größten Bedrohungen unserer Existenz dar. Häufigkeit und Stärke der Wetterextreme nehmen zu. Starkregen, Hitze und langanhaltende Trockenheit führen zu hohen Schäden und zum Versagen von Infrastrukturen. Auch die Abwasserentsorger sind gefordert, sich auf die neuen Randbedingungen einzustellen und vorzubereiten. Im KlimfAB-Netzwerk werden wichtige Fragen thematisiert und beantwortet: 

  • Kennen wir alle Risiken?
  • Sind wir ausreichend auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet?
  • Welche Lösungen sind für uns bei welchen Randbedingungen zielführend?

Dem Klimawandel können wir auf zweierlei Art begegnen. Wir können abwarten, doch dann wird die Klimafolgeanpassung zum Desaster. Wir können stattdessen handeln! Daher hat sich der SEK zur engen Zusammenarbeit mit Betrieben entschieden, die als „Vorreiter“ die Klimaanpassung gestalten wollen. Jetzt besteht die Chance, die notwendigen Maßnahmen zu designen – also möglichst grün/blau zu gestalten. Design statt Desaster – das ist der Weg des SEK. 

KlimfAb – Netzwerk

Der städtische Entsorgungsbetrieb der Stadt Korschenbroich ist seit Oktober 2021 Mitglied des KlimfAb-Netzwerks. Die entsprechende Urkunde ist hier hinterlegt. Durch Erfahrungs- und Wissensaustausch mit anderen Unternehmen der kommunalen Abwasserentsorgung begegnen die Mitglieder gemeinsam den Herausforderungen des Klimawandels. Weitere Informationen finden Sie unter www.klimfab.de.

Starkregen und Hochwasser

Die Thematik "Starkregen und Sturzfluten" gewinnt an Bedeutung. Die Vorhersage solcher Ereignisse ist schwierig. Sie stellen Gefahren besonders in Gebieten dar, die dicht besiedelt und damit an ihren Oberflächen weitgehend versiegelt sind. Der Abwasserbetrieb der Stadt Korschenbroich hat für das gesamt Stadtgebiet eine Überflutungsanalyse durchgeführt.

In der Starkregengefahrenkarte (Klick auf das Bild) können Sie sehen, an welchen Stellen sich das Wasser im Ereignisfall ansammeln wird. Der Kanal kann die Abwassermengen kurzfristig nicht bewältigen. Was jeder selbst zum Schutz in solchen Ausnahme-Situationen tun kann, hat der städtische Entsorgungsbetrieb in zwei entsprechenden Flyer zur Verhaltensvorsorge (Wie verhalte ich mich bei Starkregen und Hochwasser richtig?) und Bauvorsorge (Wie schütze ich mein Haus vor Starkregen- und Hochwasserfolgen?) zusammengetragen. Beide Flyer und weitere Informationen finden Sie im Bürgerserviceportal der Stadt Korschenbroich unter folgendem Link.

Wer in eine neue Umgebung in der Nähe eines Gewässers zieht, möchte sich über das Umfeld informieren und Risiken abschätzen. Dabei helfen entsprechende Karten des Landesamtes weiter.

 

Funktionsprüfung des Kanals

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes sind Abwasseranlagen so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Nach § 61 WHG ist derjenige, der eine Abwasseranlage betreibt, verpflichtet ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Das Land NRW hat eine entsprechende Rechtsverordnung hierzu erlassen. Die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abwasser NRW) regelt, wie und wann Prüfungen erfolgen müssen. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Frage, ob das Grundstück innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt.

Prüffristen
Für alle privaten Abwasseranlagen – unabhängig von der Lage – gilt die sofortige Zustands- / Funktionsprüfung(ehemals Dichtheitsprüfung) durch zugelassene Sachkundige bei Neuerrichtung und wesentlicher Änderung (Erweiterung / Sanierung). Bestehende private Abwasserleitungen die in einem Wasserschutzgebiet liegen und vor 1965 errichtet wurden, sind erstmals bis Ende 2015 zu überprüfen. Diese Frist gilt auch für Anlagen, die industrielles oder gewerbliches Abwassers ableiten und vor 1990 errichtet wurden. Anlagen, die nach 1990 erbaut wurden, sind spätestens bis Dezember 2020 zu prüfen.

Außerdem müssen auch Abwasserleitungen mit häuslichem Abwasser innerhalb von Wasserschutzgebieten unverzüglich überprüft werden, wenn bekannt ist, dass diese defekt sind oder aber der Verdacht einer schadhaften Abwasseranlage bestehen. Hinweise hierzu könnte z.B. Folgendes sein: Ausschwemmungen, Ausspülungen oder Ablagerungen von Sanden / Erden / Scherben u.ä., Absackungen im Grundstücksbereich oder im Gehweg bzw. in der Straße, Meldung von mehreren Verstopfungen des Hausanschlusses innerhalb kurzer Zeit.

Außerhalb Wasserschutzgebieten orientiert sich die Prüfpflicht an dem Gefährdungspotenzial bestehender Abwasseranlagen, die industrielles oder gewerbliches Abwassers ableiten, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind. Diese sind erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit zu prüfen.

Die Stadt hat durch ihre Satzung festlegen, dass ihr die Bescheinigung über das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung nebst Anlagen vorzulegen ist.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung finden Sie im Bürgerserviceportal.