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Behinderung

Was ist eine Behinderung?

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Alter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ (§2 SGB IX)

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder angeboren ist. Im Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 steht:

„Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innenwohnenden Würde zu fördern.“

Nach unserem Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Korschenbroich legt großen Wert darauf, diese Vorgaben alltagstauglich umzusetzen. Eine eigens berufene Behindertenbeauftragte unterstützt dieses Anliegen.   

Was machen die Behindertenbeauftragten?

Die Behindertenbeauftragten wahren die Interessen und Belange aller Menschen mit Behinderungen und fördert ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

  • sind Ansprechpartner vor Ort mit Wegweiser-Funktion
  • erteilen Auskünfte, geben Informationen,
  • leiten Rat- und Hilfesuchende an die zuständigen Stellen weiter
  • beräten behinderte Menschen und deren Angehörige in persönlichen und sozialen Angelegenheiten
  • unterstützen und beräten bei Behördengängen und begleitet diese bei Bedarf
  • nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen
  • vermitteln bei Schwierigkeiten und Konflikten
  • setzten sich lokal für die Belange Behinderter und deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ein
  • informieren über Inklusionsmöglichkeiten und eine barrierefreie Gestaltung aller Lebensbereiche
  • werben in der Gesellschaft um Verständnis
  • sind eingebunden in alle thematisch relevanten Vorhaben der Stadt Korschenbroich, dazu gehören u.a. bauliche Anfragen
  • arbeiten mit Organisationen und Betroffenenverbänden zusammen sowie mit Behörden und Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Unternehmen)

Der Rat der Stadt Korschenbroich bestellt jeweils für die Dauer einer Wahlperiode des Stadtrates eine ehrenamtliche Person als Behindertenbeauftragte/n. Seit dem 1. März 2021 nehmen Hartmut Weber und sein Stellvertreter Norbert Wand dieses Amt wahr.

Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen

Tipps und Hilfestellungen für den Alltag vermittelt der Sehbehinderten- und Blindenverein für den Rhein-Kreis Neuss e.V., erreichbar unter https://www.sbv-rhein-kreis-neuss.de/ Der Verein hat auch ein Beratungsangebot in Korschenbroich  https://www.sbv-rhein-kreis-neuss.de/blickpunkt-auge-rat-und-hilfe-bei-sehverlust/

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung finden Sie im Bürgerserviceportal.