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Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut

Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Mit den vom Land zur Verfügung gestellten Finanzmitteln soll der Betrieb von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur aufrechterhalten werden. Diese Einrichtungen stehen aufgrund der krisenbedingt steigenden Ausgaben und einer verstärkten Inanspruchnahme vor großen Herausforderungen.

Die Landesregierung sieht - ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes – weiteren Handlungsbedarf und stellt daher im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Die Stadt Korschenbroich erhält rund 85.0000 Euro.

  1. Welche Ziele werden mit dem Stärkungspakt verfolgt?
    Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur sollen in die Lage versetzt werden, dass sie trotz gestiegener Ausgaben und erhöhter Nachfrage ihren Betrieb aufrechterhalten und sogar ausbauen können. Außerdem kann in Härtefällen auch eine Einzelfallhilfe in Betracht kommen. Die Finanzmittel werden für das Jahr 2023 zur Verfügung gestellt und müssen auch in diesem Jahr verausgabt werden.

    Diese Unterstützungsleistungen können die Kommunen entweder selbst verwenden und/oder ganz oder teilweise an Dritte im Wege der Beleihung weitergeben. Das bedeutet, dass nach Weitergabe der Mittel die mit der „Stärkungspakt NRW – Richtlinie“ unterstützten Aufgaben und Maßnahmen von diesen Dritten selbständig wahrgenommen und umgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei den Dritten um juristische Personen handelt und die Maßnahmen nach Maßgabe der Richtlinie innerhalb des Zuständigkeitsgebietes der Kommune umgesetzt werden, die die Mittel weitergegeben hat.
    Die Leistungen werden als sog. Billigkeitsleistung gewährt. Dies bedeutet, dass kein rechtlicher Anspruch besteht. Sie werden gezahlt aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder Milderung von Nachteilen.
     
  2. Was sind Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und welche Kosten können gefördert werden?

    Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind alle Einrichtungen und Dienste zur sozialen Versorgung im Stadtgebiet Korschenbroich, wie z.B. Tafeln, Kleiderkammer, Sozialkaufhäuser, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schuldnerberatungsstellen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs und viele mehr.

    Neben den Ausgaben für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien und zur Aufrechterhaltung des Betriebes können z.B. auch Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte zur Aufrechterhaltung und/oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen angemeldet werden.

    Nicht förderfähig sind Personalkosten. Die Kosten sind nur förderfähig, wenn sie nicht von Dritten finanziert werden.

  3. Wie können Einrichtungen finanzielle Unterstützung beantragen?

    Sozial- und Schuldnerberatungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können ab sofort eine verbindliche Bedarfsmeldung beim Bereich Soziales - gerne über die E-Mailadresse petra.koehnen@korschenbroich.de - einreichen. Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Familie und Senioren entscheidet zeitnah über die Verteilung der Gelder. Hier finden Sie die Antragsdokumente: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_1_bedarfsabfrage_anmeldung.pdf

  4. Weitere Informationen zum Stärkungspakt

    Weitere Informationen zum Stärkungspakt, auch zu Verwendungsnachweise und Stichtagen finden Sie hier: https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw