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Mit dem eigenen Wagen unterwegs
Korschenbroich ist eine ländliche Kommune. Dank ihrer sehr zentralen Lage sind die Wege kurz zu den umliegenden Autobahnanschlüssen Mönchengladbach-Ost (A 44), Schiefbahn (A 52), Büttgen/Neuss (A 57), Grevenbroich/Kapellen (A 46) und Mönchengladbach-Holt (A 61).
Der sogenannte motorisierte Individualverkehr –M I V-, soll in der Zukunft eine immer kleinere Rolle spielen. An der S-Bahn-Stationen stehen in Korschenbroich und Kleinenbroich Park & Ride-Anlagen mit zahlreichen Stellplätzen für den Umstieg vom Auto in die Bahn zur Verfügung.
Allgemein ist das Parkplatzangebot in Korschenbroich und den anderen Ortsteilen noch kostenfrei. Es werden keine Parkgebühren erhoben. Die Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum werden in Teilen über die Parkscheibenregelung bewirtschaftet. Innenstadtflyer mit den Parkmöglichkeiten in Glehn, Kleinenbroich und Korschenbroich stehen hier auf der Homepage zur Verfügung.
Die aktuelle Verkehrslage, auch für das Straßennetz außerhalb der Autobahnen, kann jederzeit über den Link www.verkehr.nrw abgerufen werden.
Errichten von Elektroladeinfrastruktur als Investor

Die Stadt Korschenbroich fördert die Elektromobilität, indem sie private Betreiber beim Aufbau und Betrieb von Ladesäulen im öffentlichen Raum unterstützt. Insbesondere stellt sie hierfür Flächen im öffentlichen Raum zurzeit kostenlos zur Verfügung. Interessierte Ladepunktbetreiber können diese Flächen nutzen, um in öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur zu investieren und entsprechende Förderungen in Anspruch zu nehmen.
Um die Auswahl von Flächen für Ladeinfrastruktur transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten und das Genehmigungsverfahren zu strukturieren, wurde die Richtlinie zum Errichten von Elektroladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Korschenbroich erarbeitet. Der Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur soll gesamtheitlich und strategisch erfolgen. Diese Richtlinie gibt die Schritte und die technischen wie rechtlichen Details für interessierte Ladepunktbetreiber vor.
Die Stadt Korschenbroich weist in einem ersten Schritt zunächst 27 mögliche Standorte für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum aus. Dabei ist als Standortvorgabe zunächst jeweils nur einer der fünf Stadtteile benannt. Innerhalb des Stadtteils kann von den Betreibern ein freier Wunschort genannt werden. Folgende Standorte sind zum Zeitpunkt der Herausgabe der Richtlinie verfügbar:
- Stadtteil Glehn: 4 Standorte
- Stadtteil Kleinenbroich: 9 Standorte
- Stadtteil Korschenbroich: 9 Standorte
- Stadtteil Liedberg: 4 Standorte
- Stadtteil Pesch: 1 Standort
Anfragen können an die Stadt Korschenbroich gestellt werden. Sie sind zu richten an:
Stadt Korschenbroich
Amt 60 – Gebäudewirtschaft und Klimaschutz
Don-Bosco-Str. 6, 41352 Korschenbroich
E-Mail: klimaschutz@korschenbroich.de
Durch einen Antragsteller können mehrere Standorte im gleichen Verfahren beantragt werden, jedoch nicht mehr als 10 Standorte auf einmal. Der Antragsteller muss die Gewähr bieten, die beantragten Ladepunkte im Falle eines Zuschlages tatsächlich auch betreiben zu können, und dies durch den Nachweis von Referenzprojekten belegen. Reine „Platzhalter-Bewerbungen“ ohne Chance auf Realisierung sind nicht zulässig.
Nach Eingang der Anfrage des Betreibers prüft die Stadt Korschenbroich, ob der gewünschte Standort für eine Ladesäule grundsätzlich verfügbar ist. Sie gibt dem Bewerber Rückmeldung über die Verfügbarkeit und macht Alternativvorschläge bei Nicht-Verfügbarkeit. Die Zusage über die Verfügbarkeit gilt auf Ebene des jeweiligen Stadtteils. Für jeden Standort, der im ausgeführten Verfahren einen Zuschlag erhalten hat, melden die Betreiber binnen eines Kalendermonats straßenzuggenaue Wunschstandorte innerhalb des Stadtteils.
Für Elektrofahrzeuge bestehen Ladesäulen an folgenden öffentlichen Standorten: Matthias-Hoeren-Platz, Parkplatz Don-Bosco-Straße, Mühlenstraße 121 (Schnellladestation), P&R-Parkplatz Herrenshoffer Straße, St.-Katharina-Platz (Schnellladestation), P&R-Parkplatz Bahnhofstraße, Parkplatz Ladestraße, Parkplatz Hagebaumarkt Kronen von-Stauffenberg-Straße 44 (Schnellladestation), Adam-Titz-Straße, Hauptstraße 51, Pankratiusplatz (Parkplatz Kirche) und Großparkplatz Liedberg.
Über das Open-Data Portal des Rhein-Kreises Neuss können die Standorte von Ladesäulen im Kreisgebiet, inclusive Angaben zur Anschlussleistung und zu Steckertypen eingesehen werden. Link: https://opendata.rhein-kreis-neuss.de/explore/dataset/rhein-kreis-neuss-e-ladesaulen/map/?disjunctive.betreiber&disjunctive.art_der_ladeeinrichung&disjunctive.anzahl_ladepunkte&disjunctive.anschlussleistung&disjunctive.steckertypen1&disjunctive.steckertypen2&disjunctive.steckertypen3&disjunctive.steckertypen4&disjunctive.p1_kw&disjunctive.p2_kw&disjunctive.p3_kw&disjunctive.p4_kw&disjunctive.kreis_kreisfreie_stadt&disjunctive.ort&location=14,51.17776,6.51047&basemap=jawg.streets
Kindersicherheit im Auto
Die „Kindersicherheit im Auto“ ist jeden Tag Thema in vielen Familien. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat hierzu einen gleichnamigen Ratgeber aufgelegt, der hier zu finden ist.
Stellplatz für Wohnmobile und Wohnwagen
Generell darf man in Deutschland mit dem Wohnmobil für eine Nacht zur “Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit” auf öffentlichen Parkplätzen übernachten, solange es nicht ausdrücklich verboten ist und kein „Campingverhalten“ (Markise ausfahren, Stühle rausstellen) gezeigt wird. Im Korschenbroicher Stadtgebiet gibt es zusätzlich einen ausgewiesenen Stellplatz, der dieses Parken ausdrücklich erlaubt. Er befindet sich auf dem oberen Besucherparkplatz im Stadtteil Liedberg und liegt damit direkt am Naturschutzgebiet des Liedberger Waldes ("Haag"). Das auf dem Foto zu sehende Schild erlaubt auch ein Abstellen von einem Wohnwagen oder Wohnmobil mit einem höheren Gesamtgewicht als 7,5 Tonnen. Allerdings handelt es sich auch hier nicht um einen “Campingplatz” - es gibt vor Ort keine Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten.
Präzise Anforderungen für Winterreifen seit 1. Oktober 2024
In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht aus § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung. Sobald winterliche Straßenverhältnisse vorliegen, darf ein Kfz nur mit Winterreifen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Die situative Winterreifenpflicht gilt dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind.
Zu beachten ist: Für das Jahr 2024 trat eine neue Verordnung zur Kennzeichnung von Winterreifen in Kraft. Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen genutzt werden, die das “Alpine-Symbol” haben. Dieses Symbol besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg. Auch Ganzjahresreifen können über das Symbol verfügen und dürfen daher bei winterlichen Verhältnissen genutzt werden.
Reifen, die noch die M+S-Kennzeichnung aufweisen, erfüllen nicht mehr die Bedingung der situativen Winterreifenpflicht.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter, aus Sicherheitsgründen werden jedoch mindestens 4,0 Millimeter empfohlen.



