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Der Stadtrat und seine Gremien
Infos für Mitglieder des Stadtrats
Politik mit großer Transparenz: Mit dem roten Button gelangen Mitglieder des Stadtrates in einen eigenen Bereich. Mit dem Button "Ratsportal" können sich alle Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit des Stadtrates und seiner Gremien informieren. Hier sind die Sitzungstermine, erläuternde Anlagen und Protokolle zu finden. So erhalten Interessierte tiefe Einblicke, auch ohne den öffentlichen Teil der Ausschuss- oder Ratssitzungen live zu besuchen.
Städte haben ein eigenes Profil
Zwar sind sie gebunden an Gesetze, Vorgaben und Entscheidungen, die weltweit, bundesweit, landesweit oder kreisweit gelten. Doch darüber hinaus gibt es individuelle Handlungsspielräume. Der Stadtrat stellt Weichen für die Entwicklung der Kommune. Beispielsweise entscheidet er über Investitionen in öffentliche Projekte wie Schulen, Kindergärten oder Sportplätze. Der Stadtrat legt fest, wo und wie gebaut werden darf. Er bestimmt die Höhe der Grund- und Gewerbesteuer, setzt Gebühren und Entgelte fest, ist für Haushalts- und Wirtschaftspläne verantwortlich, verabschiedet kommunale Satzungen und Rechtsverordnungen. Die getroffenen Entscheidungen werden von der Verwaltung umgesetzt. An ihrer Spitze steht der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin. Der Stadtrat ist ein Organ der Gemeinde und stellt die politische Vertretung seiner Bürgerinnen und Bürger dar. Er besteht aus dem ersten Bürgermeister und den Stadtratsmitgliedern. Der erste Bürgermeister ist zugleich Vorsitzender des Stadtrates. Beschlussfähig ist der Rat, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder anwesend ist.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wählen den Rat einer Kommune für die Dauer von fünf Jahren. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt. Darüber hinaus muss das sechzehnte Lebensjahr vollendet sein und die betreffende Person muss mindestens seit drei Monaten im Wahlgebiet leben. Die Mitglieder des Stadtrates werden in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt.
Wie kann ich Mitglied des Stadtrates werden?
Das funktioniert entweder durch ein Direktmandat oder die so genannte Reserveliste der Parteien. Von einem Direktmandat spricht man, wenn die Kandidatin oder der Kandidat einen Wahlkreis direkt gewinnt. Die übrigen Ratsmandate werden über die Reservelisten der Parteien so aufgeteilt, wie sie bei der Wahl abgeschnitten haben. Diese Liste wird bereits vor der Wahl festgelegt. Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen ab vollendetem achtzehnten Lebensjahr, die in der Gemeinde leben, die sie vertreten möchten. Man darf nicht bei der örtlichen Verwaltung arbeiten.
Wie groß ist der Stadtrat und wie setzt er sich zusammen?
Die Zahl der Ratsmitglieder hängt von der Gemeindegröße ab. In Korschenbroich steht Bürgermeister Marc Venten 42 Ratsmitgliedern vor. Alle sind Parteimitglieder. Stärkste Fraktion ist die CDU, gefolgt von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, Die Aktive und LINKE/Zentrum.
Was verdient ein Ratsmitglied?
Dieses Amt führt man nicht hauptberuflich aus. Ratsmitglieder enthalten eine Aufwandsentschädigung. Diese beträgt mindestens 197,70 € im Monat, je nach Tätigkeit, plus Sitzungsgeld (Rat: 20,30 € pro Sitzung). Ihre Arbeitgeber stellen sie für die Arbeit im Rat frei. Falls nötig, wird ein Verdienstausfall an den Arbeitgeber erstattet.
Die Ausschüsse
Zunächst bildet der Stadtrat einen Finanz-, einen Rechnungsprüfungs- und einen Hauptausschuss. Die Bildung dieser Gremien ist verpflichtend. In Korschenbroich ist der Finanzausschuss mit dem Hauptausschuss zusammen gelegt. Dies ist nach § 57 (2) 2GO NRW möglich. Darüber hinaus kann der Stadtrat freiwillige Ausschüsse bilden, in denen Themen ausführlich behandelt und vorberaten werden können. In diesen Ausschüssen können auch so genannte "Sachkundige Bürger" ohne Ratsmandat mitarbeiten. Sie bringen ihr Fachwissen ein und werden von den jeweiligen Parteien, entsprechend ihrer Fraktionsgröße, benannt.