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Bundestagswahl am 23. Februar
Am Sonntag den 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Korschenbroich gehört zum Wahlkreis 109, dazu zählen auch der südliche Teil von Krefeld sowie die Städte Jüchen, Meerbusch und Kaarst.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als massgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine personalisierte Verhältniswahl. Jeder Wählende darf zwei Kreuze auf den Stimmzettel setzen.
Die Erststimme (linke Seite des Stimmzettels) entscheidet, welche Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt wird. Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein – jedoch nur, wenn die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhält. NEU: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen. Dies nennt man Zweitstimmendeckung.
Mit der Zweitstimme (rechte Seite des Stimmzettels) wird eine Partei gewählt. Die Zweistimme hat ein größeres Gewicht, denn sie definiert die Mehrheitsverhältnisse im Parlament, die Anzahl der Sitze für die einzelnen Parteien, und entscheidet indirekt über Koalitionen und die künftige Kanzlerschaft. Die Verteilung der Zweitstimmen untergliedert sich in Oberverteilung und Unterverteilung.
- Die Oberverteilung berechnet, wie viele Sitze einer Partei bundesweit zustehen, basierend auf dem Zweitstimmenergebnis.
- Nach der Unterverteilung werden die Sitze dann auf die Landeslisten der Partei verteilt.
Direktmandate haben Vorrang: Kandidatinnen und Kandidaten, die ein Direktmandat gewinnen, ziehen vorrangig in den Bundestag ein. Die weiteren Sitze, die einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehend, werden mit weiteren Kandidatinnen und Kandidaten von den Landeslisten besetzt.
Fünf-Prozent-Hürde: Parteien müssen bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen oder drei Direktmandate durch die Erststimme gewinnen, um in den Bundestag einziehen zu können.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Korschenbroicher Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 GG sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bitte beachten Sie: Ihr Wahlrecht können Sie nur dann in Korschenbroich ausüben, wenn Sie hier im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein für den Wahlbezirk haben.
Wählerverzeichnis
Um in Korschenbroich wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
- Wahlberechtigte Deutsche wurden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn sie am Stichtag, dem 12. Januar 2025, in Korschenbroich mit der einzigen oder der Hauptwohnung gemeldet waren.
- Wahlberechtigte Deutsche, die sich gewöhnlich und am Stichtag, dem 12. Januar 2025, in Korschenbroich aufhalten oder gehalten haben, ohne eine Wohnung zur Verfügung zu haben, können bis zum 2. Februar 2025 auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.
- Auslandsdeutsche, die die Voraussetzungen erfüllen, können bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis bei ihrer ehemaligen Gemeinde stellen.
Der Antrag auf Eintragung ist beim Wahlamt schriftlich oder zur Niederschrift zu den Öffnungszeiten zu stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum , die Staatsangehörigkeit und die genaue Anschrift des Wahlberechtigten (gewöhnliche Unterkunft oder Aufenthaltsort) enthalten und persönlich sowie handschriftlich unterzeichnet sein (nicht bei Auslandsdeutschen).
Deutsche im Ausland
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter folgendem Link: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Wahlamt
Sebastianusstraße 1, 41352 Korschenbroich
wahl(at)korschenbroich.de
Angepasste Öffnungszeiten
Das Wahlamt ist voraussichtlich ab dem 6. Februar 2025 für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Montag 8.30 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
- Dienstag 8.30 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
- Mittwoch 8.30 bis 13 Uhr
- Donnerstag 8.30 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
- Freitag 8.30 bis 13 Uhr
zusätzlich geöffnet am Freitag, 21. Februar von 8 bis 15 Uhr und am Samstag, 22. Februar von 8 bis 12 Uhr (nur bei Verlust des Wahlscheins).
Bitte beachten:
Die Versendung der Briefwahlunterlagen kann erst nach Erstellung des Wählerverzeichnisses (12. Januar 2025) und dem Erhalt der Stimmzettel (vermutlich Ende 6. KW) erfolgen. Aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraums - der zu einem erhöhten Zustellungsfehler führen kann - wird empfohlen die Briefwahlunterlagen im Wahlamt zu beantragen und ggf. direkt vor Ort (frühestens ab 10. Februar 2025) seine Stimme abzugeben oder am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Eine telefonische Antragstellung ist nach der Bundeswahlordnung unzulässig.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können ab sofort und bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beantragt werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden.
Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie Ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie entweder in einem Wahllokal Ihres Wahlbezirks oder durch Briefwahl wählen. Dem Wahlschein werden die Briefwahlunterlagen automatisch beigefügt.
Im Wahllokal wählen
Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie voraussichtlich ab 27. Januar bis spätestens 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Mit dieser können Sie im angegebenen Wahllokal von 8 bis 18 Uhr wählen gehen. Sie sind sich nicht sicher, wo sich dieses befindet? Dann schauen Sie in den Wahllokalfinder.
Briefwahl

Foto: pexels.com
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Bis zum 19. Februar 2025, 12 Uhr können Sie die Briefwahlunterlagen online unter: https://www.itk-rheinland.de/briefwahlantrag/korschenbroich beantragen. Hierzu benötigen Sie jedoch das Wahllokal und die Wählerverzeichnisnummer, diese sind auf der Wahlbenachrichtung zu finden.
- Sie beantragen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Fax (02161 613-108) oder per E-Mail an wahl(at)korschenbroich.de. Geben Sie Ihren Familiennamen und Vornamen, Hauptwohnung, Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift an.
- Sie füllen die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden sie an das Wahlamt. Bitte frankieren Sie Ihren Brief ausreichend. Rückporto brauchen Sie nicht beizufügen.
Vorab im Wahlamt wählen

Bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr (Achtung, Ausschlussfrist: Nach 15 Uhr ist die Ausstellung von Wahlscheinen nur noch in besonderen Ausnahmefällen möglich) können Sie im Wahlamt wählen
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie möchten können Sie ab 10. Februar 2025 direkt Ihren Stimmzettel kennzeichnen und den Wahlbrief in die Urne werfen. Wenn Sie jemand anderen mit der Abholung beauftragen oder die Unterlagen für jemand anderen abholen, wird eine schriftliche Vollmacht benötigt (max. für 4 Personen).
Wahlhilfepaket bei Sehverlust anfordern

Blinde- und Sehbehinderte erhalten Wahlhilfe entweder automatisch über ihre örtliche Bezirksgruppe und Verein oder über die bundesweite Hotline 01805-666 456 (nur aus dem deutschen Festnetz).
Um 18 Uhr wird gezählt
Am 23. Februar um 18 Uhr beginnt die Stimmauszählung. Die Briefwahlunterlagen müssen bis 18 Uhr beim Wahlamt vorliegen. Nachträglich eingereichte Stimmen können nicht mehr berücksichtigt werden. Neben dem Wahlausgang ist auch die Frage nach der Wahlbeteiligung von Interesse. In Korschenbroich liegt sie zumeist weit über dem Bundesdurchschnitt. 2021 gaben 84,4 Prozent aller Wahlberechtigten in der Stadt ihre Stimme ab, bundesweit waren es rund 77 Prozent.
Lokale Ergebnisse am Wahlabend live mitverfolgen

Am Wahlsonntag präsentiert der Rhein-Kreis Neuss der interessierten Öffentlichkeit die Ergebnisse der Bundestagswahl aus den Städten und der Gemeinde im Kreisgebiet auf Großleinwand im Kreissitzungssaal des Kreishauses in Grevenbroich, Auf der Schanze 10. Beginn der Veranstaltung ist um 17.30 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt ist frei.
Unter www.rhein-kreis-neuss.de/bundestagswahl25 können die Stimmenauswertungen auf Kreisebene ebenfalls im Internet verfolgt werden. Ergebnisse, Bilder und Stimmen von der Wahlpräsentation gibt es auch auf dem Facebook- und Instagram-Kanal des Kreises.