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Artenschutz

Amphibienschutz

Erdkröte, Grasfrosch, Molch und Co – sie alle stehen nach der Bundesartenschutzverordnung unter besonderem Schutz. Sie leben in Feuchtbiotopen und Weiher. Nach der Winterstarre beginnt im Frühjahr die Paarungszeit und die Kröten wandern zu ihren Laichgewässern. Die Kröten sind ortstreu, das heißt, sie kehren immer wieder zum gleichen Gewässer zurück. Bei feuchtwarmer Witterung und Temperaturen zwischen sechs und acht Grad über mehrere Tage, beginnt die Krötenwanderung. Die kleinen Amphibien wandern bevorzugt zwischen Dämmerung und Mitternacht bis zu zwei Kilometer zu ihren Laichgewässern und müssen dabei auch Straßen überqueren. Viele Kröten sterben durch den Strömungsdruck, wenn ein Auto vorbeifährt. Im Stadtgebiet von Korschenbroich befinden sich drei Amphibienwandergebiete. Sie befinden sich auf der Myllendonker Straße, der Liedberger Straße (L382) und auf der L381 (Höhe Lichtstraße). An der Myllendonker Straße kümmern sich ehrenamtliche BUND-Aktive und Angestellte der Stadt gemeinsam darum, dass die Kisten zweimal tägliche geleert werden. Auf die Aktion wird durch entsprechende Verkehrsschilder aufmerksam gemacht. Bitte fahren Sie an den entsprechenden Markierungen langsam und aufmerksam, denn hier wollen Menschen und Lurchen sicher die Straße überqueren.

Möchten Sie Krötenhelfer*in werden und die Leerung unterstützen? Dann melden Sie sich bitte unter: stadtpflege(at)korschenbroich.de oder telefonisch unter 02182/5702-0.

Weiter Infos finden Sie auch auf den Internetseiten des BUNDs unter: https://www.bund-kreis-neuss.de/korschenbroich/amphibienschutz/

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