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Lärmaktionsplan Stufe 4

Kommunen sind zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP) verpflichtet (gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetzt – BImSchG – in Verbindung mit Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie). Darin werden Lärmbelastungen für Orte in Ballungsräumen sowie im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen untersucht und in Lärmkarten dargestellt. Aus diesen Lärmkarten werden Lärmminderungsmaßnahmen abgeleitet bzw. überprüft und in Aktionspläne überführt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, den Umgebungslärm wirksam zu verringern und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Lärmaktionspläne sind turnusgemäß alle fünf Jahre zu aktualisieren. Mit der inzwischen angelaufenen vierten Stufe der Lärmaktionsplanung schreibt die Stadt Korschenbroich den Lärmaktionsplan 2018 fort. Für die Lärmkartierung der Schienenwege des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) verantwortlich. Zuständig für die Fluglärmkartierung ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Die Grundlage für alle relevanten Hauptverkehrsstraßen bildet eine einheitliche Lärmkartierung durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV). Dafür wurden die Gegebenheiten entlang der vielbefahrenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen untersucht und die Lärmwirkung mittels Simulationsmodell berechnet. Berücksichtigt wurden demnach alle Hauptverkehrsstraßen mit Verkehrsmengen von über 3 Mio. Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag. Damit wird eine effiziente Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen auf Abschnitten mit dem höchsten Handlungsbedarf gewährleistet. Zwar geht von allen Straßen eine Lärmwirkung aus, die Höhe der Lärmpegel und die Anzahl betroffener Anwohner ist auf weniger stark befahrener Straßen jedoch geringer. 

Im Stadtgebiet von Korschenbroich sind folgende Straßenzüge identifiziert worden:

  • Knotenpunkt B57/ A 44
  • B 230 – zwischen westlicher und östlicher Stadtgrenze
  • L 31 – zwischen südlicher Stadtgrenze und L 381 Rochusstraße
  • L 361 – zwischen nördlicher und südlicher Stadtgrenze
  • L 381 – zwischen westlicher und östlicher Stadtgrenze
  • L 382 – zwischen L 31 und L 390
  • L 390 – zwischen Anschlussstelle A 44 und L 382, Bundesstraße zwischen westlicher und östlicher Stadtgrenze.

Für die erste Phase des Mitwirkungsverfahrens wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde am 25. Juni 2024 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege vorgestellt und die Offenlage beschlossen. Das Mitwirkungsverfahren erfolgte vom 28. Juni bis zum 29. Juli 2024 als öffentliche Auslegung. Begleitend zur Offenlage bot die Stadt Korschenbroich am 18. Juli 2024 eine Bürgersprechstunde an. Alle Interessierten hatten die Möglichkeit, sich mit Fachleuten aus der Verwaltung und des bearbeitenden Büros über Lärmprobleme und mögliche Lösungen auszutauschen. Die Träger öffentlicher Belange wurden parallel beteiligt.

In der zweiten Mitwirkungsphase wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans vom 6. September bis zum 7. Oktober 2024 erneut formell ausgelegt. Es bestand zudem wiederum die Möglichkeit, sich während der Sprechzeiten der Verwaltung über den Lärmaktionsplan zu informieren. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

Der beschlussfähige Lärmaktionsplan wurde durch den Rat der Stadt Korschenbroich in seiner Sitzung am 29. Oktober 2024 beraten und angenommen. Die Stadt Korschenbroich dankt allen, die sich aktiv und konstruktiv am Mitwirkungsverfahrenbeteiligt haben, für ihre Hinweise und damit für das Engagement für eine leisere Stadt.

Fragen und Antworten zur Lärmaktionsplanung der Stadt Korschenbroich

Um welchen Lärm geht es genau?

Als Lärm werden belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche verstanden, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung handelt es sich um den dauerhaften Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr oder auch bestimmte Gewerbe- und Industriegebiete entsteht. 

Warum sollten Sie sich beteiligen?

Ihre Eingaben stellen in gewissem Maße eine Grundlage zur Erstellung des Lärmaktionsplanes, der Identifikation von Handlungsbedarfen sowie der Herleitung von Maßnahmen und Strategien zur Lärmreduzierung in Korschenbroich dar. 

Wie geht es weiter?

Ihre Eingaben werden gesammelt, durch ein Gutachterbüro und die Stadtverwaltung sortiert, ausgewertet und je nach Relevanz bei der Erstellung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Ein Entwurf des Lärmaktionsplans wird zur Vorstellung in die Politik gebracht und im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt. Nach Auswertung der Eingaben wird der Lärmaktionsplan final überabeitet und vom Rat der Stadt Korschenbroich beschlossen.     

Wie verbindlich ist ein Lärmaktionplan?

Nach Beschluss des Lärmaktionsplans sind die darin enthaltenen Inhalte und Aussagen von den Behörden zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan besteht jedoch nicht.   

Wo gibt es weiterführende Informationen?

Ausführliche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.umgebungslaerm.nrw.de

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung finden Sie im Bürgerserviceportal.