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Baumschutz

Baumpflege

Sie möchten Ihren Baum Fällen oder Pflegen? Er steht in Ihrem Garten, liegt also im Bebauungsplan? Der Stammumfang beträgt 80cm und mehr auf einer Höhe von 100cm? Oder bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge mehr als 80cm? Dann informieren Sie sich vorab in der Baumschutzsatzung der Stadt Korschenbroich. Sie regelt den Erhalt von Bäumen und die Bedingungen zum Entfernen der Bäume. Oft ist für ihr Vorhaben eine Genehmigung notwendig. Sollten sich z. B. in einem vorgesehenen Baum Nester, Horste oder besetzte Baumhöhlen entsprechender Arten befinden, so unterliegen die Bäume einem ganzjährigen Schutz - die Fällung bzw. der Rückschnitt entsprechender Bäume ist dann nur in begründeten Ausnahmefällen (unzumutbare Belastung) mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss (Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG) auf besonderen Antrag hin möglich. Wenden Sie sich bitte in einem solchen Fall an das zuständige Fachamt bzw. direkt an die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss (Frau Mattler-Schumacher, Tel.: 02181/6016846). Unabhängig von den Tieren der besonders und streng geschützten Arten ist es nach §39 Abs.1 BNatSchG verboten,

  • wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
  • ohne vernünftigen Grund Lebensstätten wildlebender Tierarten zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Informationen – insbesondere über den Schutzstatus der Tierarten – finden Sie auf den Informationsseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im Internet unter: http://www.naturschutzfachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/start unter: Liste der geschützten Arten in NRW > Artengruppen

Wenn die Bäume in ihrem Garten keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten aufweisen, können sie jahreszeitlich unbefristet gefällt werden. Aus ökologischen Gründen wird aber empfohlen, in Anlehnung an § 39 Abs. 5 BNatSchG, entsprechende Bäume nicht während der Brutzeit (1. März bis 30. September) zu fällen bzw. zurückzuschneiden, so wie es für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze verbindlich festgeschrieben ist.

Bei einer Ersatzpflanzung stehen diese Arten zur Auswahl. Bäume einer Ersatzpflanzung müssen einen Stammumfang von 16-18 cm haben und an 2 Pfählen verankert werden. Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: stadtpflege(at)korschenbroich.de