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Bauen in Korschenbroich

Baustelle an der Niers-Aue

Herzlich Willkommen auf den Seiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Korschenbroich. Planungsrechtliche Fragen (was darf wo gebaut werden) werden Ihnen im Sachgebiet Stadtplanung beantwortet. Zu bauordnungsrechtlichen Fragen (wie darf gebaut werden) finden Sie hier Antworten im Sachgebiet Bauordnung.

Neubauen, umbauen oder erweitern:
In den meisten Fällen handelt es sich bei Bauvorhaben um Anträge im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018, für das Sie eine bauvorlageberechtigte Person, z.B. einen Architekten oder Architektin, benötigen. Dieser bzw. diese kennt das Verfahren und weiß, welche Unterlagen einzureichen sind. Einige Bauvorhaben können unter Umständen verfahrensfrei (genehmigungsfrei) sein, z.B. eine Terrassenüberdachung, ein Carport, eine Garage, ein Wintergarten, ein Gartenhäuschen oder eine Einfriedung (alle verfahrensfreien Vorhaben mit den entsprechenden Voraussetzungen finden Sie im §62 BauO NRW 2018). Auch wenn Ihr Vorhaben bauordnungsrechtlich verfahrensfrei ist, gibt es aber eventuell weitergehende Anforderungen, die zu beachten sind, z.B. planungsrechtliche Anforderungen, wenn sich Ihr Grundstück in einem Bebauungsplangebiet befindet. Alle Bebauungspläne finden Sie hier. Für Fragen können Sie die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebietes Stadtplanung unter: stadtplanung(at)korschenbroich.de kontaktieren. 

Ein Gebäude oder einen Raum anders nutzen:
Hierfür ist in den meisten Fällen ein Antrag auf Nutzungsänderung nötig. Für aussagekräftige Bauvorlagen nach Bauprüfverordnung empfehlen wir Ihnen einen Architekten oder Architektin zu konsultieren, der bzw. die Ihre Pläne erstellt.

Gebäude abreißen: Für die Beseitigung von Anlagen ist nur noch eine Abrissanzeige für Gebäude und Anlagen nötig, die nicht freistehend sondern angebaut sind. Der Abriss muss einen Monat zuvor zusammen mit einem Lageplan, dem Nachweis zur Abbruchstatik und dem statistischen Bogen für Abgang angezeigt werden.

Einsichtnahme Bauakte: Bitte kontaktieren Sie hierfür: bauakteneinsicht(at)korschenbroich.de
Baulastenauskunft erhalten: Bitte kontaktieren Sie hierfür: baulasten(at)korschenbroich.de
Grundstück teilen: Bitte kontaktieren Sie hierfür: stadtplanung(at)korschenbroich.de
Weitergehende bauordnungsrechtliche Fragen: Bitte kontaktieren Sie hierfür: bauordnung(at)korschenbroich.de

Die Mitarbeitenden der Bauordnung sind aufgrund von Außenterminen oftmals schwer zu erreichen. Zu empfehlen ist eine vorherige Terminabsprache unter der o.g. Mailadresse. Der zuständige Sachbearbeitende wird dann auf Sie zukommen.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung finden Sie im Bürgerserviceportal.