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Flucht und Migration

Asyl- und Schutzsuchende, die vor Krieg, Verfolgung und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind, stellen Europa, Deutschland und auch Korschenbroich vor Aufgaben und Herausforderungen.

Rund 1.100 geflüchtete Menschen leben derzeit im Stadtgebiet. Ca. 700 von Ihnen sind in Übergangswohnheimen und städtischen Wohnungen untergebracht. Das städtische Sozialamt, Vereine oder private, kirchliche und caritative Vereinigungen tragen dazu bei, dass Integration gelingt und der Start zu einem bereichernden Miteinander sein kann. 

Errichtung einer zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW auf dem Gebiet der Stadt Korschenbroich

In seiner Sitzung am 30.11.2023 hat der Rat der Stadt Korschenbroich die Verwaltung beauftragt, vor einer Beschlussfassung über die Zustimmung zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge durch das Land NRW auf dem Gebiet der Stadt Korschenbroich die aus der Bürgerinformationsveranstaltung am 28.11.2023 noch offen gebliebenen Fragestellungen mit der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Kreispolizeibehörde zu klären. Die Fragen wurden mittlerweile wie folgt beantwortet:

Ist eine Landeseinrichtung mit auch weniger als 400 Personen möglich?
Das Land stellt, anders als die Kommunen, die Versorgung der Bewohner größtenteils über Sachleistungen sicher. Für die Bewohner der Einrichtung werden Betreuungs-, Sicherheits- und Verpflegungsleistungen bereitgestellt, etwa in Form eines umfassenden Catering- und Freizeitangebotes. Hierfür müssen Verträge mit Dienstleistungsunternehmen geschlossen werden. Der Betreuungsdienstleister bietet dabei ein umfassendes Paket an tagesstrukturierenden Maßnahmen, der Verpflegungsdienstleister eine vollwertige Verpflegung. Außerdem können auf diese Weise umfassende Bildungsangebote, Beschwerdemanagement und Verfahrensberatung sowie ärztliche Versorgung sichergestellt werden. Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen ist die Aufrechterhaltung eines derartigen Leistungsstandards bei der baulichen Neuerichtung einer solchen Einrichtung im Regelfall erst ab einer Mindestkapazität von ca. 400 Bewohnenden möglich.

Ist eine Vorstellung der Pläne und der Organisation durch das Land oder den Investor möglich?
Es liegen seitens des Investors erste Entwürfe zur Umsetzung einer Landeseinrichtung vor. Diese sind fachlich jedoch noch nicht mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt. Anpassungen an den Planentwürfen sind somit zu erwarten. Ebenso ist das Angebot einer vertiefenden Wirtschaftlichkeitsprüfung zu unterziehen. Da Planentwürfe zu einem solchen Verfahrensstand somit in keiner Weise verbindlich und damit nicht aussagekräftig sind, ist ihre Veröffentlichung seitens der Bezirksregierung nicht vorgesehen.

Wer wird Dienstleister bzw. wie wird der Dienstleister ausgesucht?
Es gibt ein Wettbewerbsverfahren im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, bei dem neben den bisherigen Referenzen der Dienstleister nach vergaberechtlichen Kriterien darüber entschieden wird, wem der Zuschlag erteilt wird.

Gibt es mehrere Dienstleister für einen Standort oder gibt es einen Dienstleister zur Rundumversorgung (z.B. Betreuung, Versorgung, Sicherheitsdienst)?
Für jeden Standort werden ein Betreuungsdienstleister (BDL), ein Verpflegungsdienstleister (VDL) sowie ein Sicherheitsdienstleister (SDL) getrennt ausgeschrieben.

Ist der Umfeldmanager ein Beschäftigter des Landes oder des Dienstleisters?
Das Umfeldmanagement ist eine Aufgabe, die der Betreuungsdienstleister in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung (von der Bezirksregierung) wahrnimmt.

Wie sieht die Arbeit des Umfeldmanagers aus?
Das Umfeldmanagement dient dem persönlichen Kontakt zwischen Bürgerschaft und Bewohnerinnen und Bewohnern. Es soll gegenseitiges Verständnis fördern und bei Konflikten vermitteln. Wie diese Aufgabe im Einzelfall sinnvoll wahrgenommen werden kann, hängt vom Standort der jeweiligen Einrichtung ab. Mögliche systematische Austauschformate sind regelmäßige Bürgersprechstunden bzw. Nachbarschaftsrunden oder auch die Vermittlung von unmittelbarem ehrenamtlichen Engagement in der Einrichtung.

Wer ist Ansprechpartner der Kommune bei Problemen, das Land oder der Dienstleister?
In jeder Flüchtlingsunterbringung des Landes ist eine durch die Bezirksregierung Düsseldorf eingesetzte Einrichtungsleitung tätig, die nicht nur für die Beschäftigten und Bewohnerinnen und Bewohner eine wichtige und verlässliche Ansprechperson ist, sondern auch für die Nachbarschaft. Erste Adresse für Anregungen und Hilfsangebote, Fragen oder Beschwerden aus der unmittelbaren Nachbarschaft werden der bereits genannte Umfeldmanager/die Umfeldmanagerin sein. Die Aufgaben des Umfeldmanagements wurden im Zusammenhang mit der vorigen Frage bereits beschrieben. Bei Rückfragen /Problemen der Kommune fungiert das Land in Gestalt des Dezernates 20 der Bezirksregierung Düsseldorf bzw. die vor Ort eingesetzte Einrichtungsleitung (als Mitarbeiternde des Dezernates) als zuständige Ansprechperson.

Hat die Kommune Möglichkeiten zur Einflussnahme beim Betrieb der Einrichtung?
Der Betrieb einer solchen Einrichtung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den landesweit abgestimmten Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Dienstleister. Anregungen der Kommune zum Betrieb der Einrichtung können in diesem Rahmen sowie der vorhandenen Ressourcen geprüft und ggf. berücksichtigt werden.

Woher kommt in Zeiten des Fachkräftemangels das Personal zur Betreuung der Einrichtung (z.B. Sozialarbeiter, Erzieher, Lehrkräfte usw.)?
Es gibt Sozialverbände und gemeinnützige Vereine, die in der Betreuung von Flüchtlingen erfahren sind und die sich regelmäßig auf entsprechende Ausschreibungen bewerben. Dazu gehören unter anderem Caritas, Malteser, Johanniter, EHC oder das Deutsche Rote Kreuz. Es obliegt diesen Trägern, im Falle einer Bewerbung entsprechendes Personal sicherzustellen. Die Kräfte für schulnahe Angebote werden vom Land gestellt.

Ist gewährleistet, dass das Personal mit Öffnung der Einrichtung vorhanden ist?
Die Dienstleistungen werden so ausgeschrieben, dass mit Inbetriebnahme der Einrichtungen auch die Dienstleistungen zu erbringen sind.

Wie wird die medizinische Versorgung in der Einrichtung organisiert?
In der Sanitätsstation arbeiten medizinisches Fachpersonal und nicht-medizinisches Personal zusammen mit Ärztinnen und Ärzten, die nach Bedarf dazukommen; dies geschieht in der Regel zwei- bis viermal wöchentlich.

Auf welchen Zeitraum ist die Nutzung der Einrichtung ausgelegt?
Der Zeitraum einer möglichen Nutzung hängt u. a. von der geplanten Art der Bauausführung ab. Einrichtungen in Container-Bauweise sind in der Regel auf einen Zeitraum bis zu rund 5 Jahren ausgelegt, höherwertige Modulbauweisen kommen auch für längere Zeiträume in Betracht. Diese Fragen wären dann auch Gegenstand unserer Verhandlungen mit dem Vermieter.

Ist ein Sicherheitsdienst nur für Probleme innerhalb der Einrichtung vorgesehen oder auch bei Problemen im näheren Umfeld?
Der Sicherheitsdienstleister konzentriert sich auf die Bewohnerinnen und Bewohner und den Betrieb innerhalb des Hauses. Für die Sicherheit und Ordnung auf den umliegenden Straßen ist in erster Linie die Kommune (Ordnungsamt) beziehungsweise die Polizei zuständig.

Gibt es Möglichkeiten der Entschädigung bzw. Unterstützung bei durch die Nähe zur Einrichtung verursachten Schwierigkeiten hinsichtlich einer Neuvermietung, eines Immobilienverkaufs, eines Immobilienwertverlustes, der Mitarbeitergewinnung? Wenn ja, wer leistet diese?
Die Mitarbeitenden der Bezirksregierung, Betreuungsdienstleister und Sicherheitsdienstleister kümmern sich um die Menschen in der ZUE und um ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben mit der Nachbarschaft. Diese Aufgabe nehmen die Einrichtungsleitung und besonders das Umfeldmanagement sehr ernst. Auch wenn Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner nachvollziehbar sind: Es liegen auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die die Bezirksregierung an den vielen anderen Standorten für Landeseinrichtungen im Regierungsbezirk gemacht hat, keine Erkenntnisse dazu vor, dass die Nutzung als Flüchtlingseinrichtung einen Effekt auf die Werthaltigkeit von Immobilien in der Nachbarschaft hätte.

Wie wird voraussichtlich das Verhältnis zwischen den weitergeleiteten Menschen, zu den Menschen sein, die unmittelbar aus der ZUE abgeschoben werden?
Das in der Frage angesprochene Verhältnis betrifft individuelles menschliches Verhalten der untergebrachten Flüchtlinge. Eine pauschalierende Antwort kann auf die Frage deshalb nicht gegeben werden.

Welches Mitspracherecht/Sonderkündigungsrecht wird der Kommune vertraglich zugesichert?
Die Bezirksregierung Düsseldorf verfolgt das Ziel, neue Einrichtungen nur im Konsens mit der Standortgemeinde zu projektieren und in Betrieb zu nehmen. Die positive kommunalpolitische Bewertung einer Einrichtung ist dabei von entscheidender Bedeutung. Dies betrifft insbesondere Standort, Größe und Laufzeit einer geplanten Einrichtung. Gleichwohl muss nach Inbetriebnahme einer Einrichtung deren Nutzung für die im jeweiligen Einzelfall vorgesehene Laufzeit auch sichergestellt sein. Die Einbindung in vertragliche Verhältnisse zwischen der Bezirksregierung und einem privaten Grundstückseigentümer im angefragten Sinne kann einer Standortgemeinde insofern nicht zugestanden werden.

Mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen ist zu rechnen?
Der zusätzliche KfZ-Verkehr beschränkt sich im Wesentlichen auf das Personal, welches in der Einrichtung arbeitet und die Zulieferer, die die Versorgung sicherstellen. Erfahrungsgemäß ist mit Fahrzeugbewegungen im zweistelligen Bereich pro Tag zu rechnen.

Wird eine 24-Stunden-Besetzung der Polizeidienststelle in Korschenbroich erfolgen?
Auf der Polizeiwache Korschenbroich versehen die Beamtinnen und Beamten ‘rund um die Uhr’ Dienst. Sollte die Wache einmal nicht besetzt sein, so kann die an der Wache angebrachte Klingel betätigt und das Anliegen vorgebracht warden. Im Bedarfsfall werden Mitarbeitende das im Stadtgebiet eingesetzte Einsatzfahrzeug umgehend zur Wache entsenden. Die Personal-stärke in den einzelnen Wachen und die Anzahl an Einsatzmitteln wird auf der Grundlage einer regelmäßig durchgeführten Bedarfsberechnung festgesetzt. Eine Aufstockung des Streifendienstes in der Stadt Korschenbroich ist derzeit nicht beabsichtigt.

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Zuwanderung

Kommunales Integrationsmanagement (KIM)

Das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) zielt darauf ab, alle Menschen mit einer Einwanderungsgeschichte, neu Eingewanderte oder zukünftig nach NRW Einreisende, zu beraten und ihnen passgenaue Angebote zu unterbreiten. Hierdurch sollen Chancen eröffnet und Potentiale entfaltet werden.

KIM hat zum Ziel, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ämtern, dem Kommunalen Integrationszentrum und Akteuren aus den Bereichen Migration und Integration zu unterstützen. Dadurch soll die Phase des Ankommens von Zugewanderten von Beginn an integrationsfördernd gestaltet werden. Ein wichtiges Instrument hierfür ist die Implementierung eines ganzheitlichen kommunalen Case-Managements. Die Beratung im Case-Management erfolgt individuell und orientiert sich an den Bedarfen der Menschen. Hierbei ist sie nicht an bestimmte Rechtskreise gebunden. Die Fallberatung im kommunalen Integrationsmanagement unterstützt die Ratsuchenden in möglichst allen Bereichen.

Wir beraten zu allen Fragen wie z.B.

  • Schule, Ausbildung
  • Sprache
  • Wohnen
  • Familie
  • Arbeit/Arbeitslosigkeit/Gesundheit/Krankheit
  • Einbürgerung
  • Aufenthaltsstatus
  • Freizeit, Erholung
  • Hilfe bei Anträgen und Formularen

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