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Ein Ausritt ins Gelände

Reiten ist als Sport und Freizeitvergnügen in unserer Region sehr beliebt. Wer die Halle oder den Reitplatz verlassen und ins Gelände reiten möchte, sollte die Regeln kennen und beachten. Sie stehen im Landesnaturschutzgesetz NRW.  Kurz zusammengefasst darf man auf öffentlichen Verkehrsflächen (Gemeingebrauch) und privaten Straßen und Wegen reiten (es sei denn, sie zählen zu Hofräumen und dem privaten Wohnbereich). Verboten ist das Reiten auf Wegen, die mit Reitverbotsschildern gekennzeichnet sind. Im Wald darf man die mit blauen Gebotsschildern gekennzeichneten Reitwege nutzen, sowie alle Fahrwege (befestrigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege). Über diese allgemein gültigen Regelungen hinaus ist in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in geschützten Landschaftsbestandteilen und geschützten Biotopen das Reiten abseits der Straßen und Wege verboten.

Reitwege an der Niers und im Hoppbruch

In unserer Region kann man Wirtschaftswege für einen gemütlichen Ausritt im Schritt oder auch mal für einen flotten Trab und Galopp nutzen, wenn die Bodenbedingungen stimmen. Dabei sollte man immer auf Fußgängerinnen und Fußgänger achten und Rücksicht nehmen. Das gilt besonders entlang der Niers (Niersdamm), hier ist in Teilen ein gesonderter kombinierter Reit-und Gehweg ausgezeichnet. Wo im Einzelfall gesonderte Reitwege ausgewiesen sind, sollten diese auch genutzt werden. Es ist verboten, auf die parallel verlaufenden Fußwege (z.B. im Hoppbruch) auszuweichen. Hierdurch entstehen sonst erhebliche Zusatzkosten für die Wegeinstandsetzung.

Plaketten nicht vergessen

Wichtig: Wer das heimische Stallgelände verlässt, benötigt zwei Reitkennzeichen! Das Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss weist darauf hin, dass jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald ausreitet, ein Reitkennzeichen mit aktueller Reitplakette braucht. Anträge dafür können per Post und auch im Internet gestellt werden.

Wer mit seinem Pferd in der Natur unterwegs ist, beantragt das Reitkennzeichen lediglich beim ersten Mal; in den nächsten Jahren braucht er nur neue Jahresaufkleber. Das Kreisumweltamt verschickt die neuen Aufkleber automatisch an die Abonnenten der Reitplakette.

Bei privat genutzten Pferden kosten Reitkennzeichen und Aufkleber 38 Euro; die Aufkleber in den Folgejahren kosten jeweils 30 Euro einschließlich der Reitabgabe von 25 Euro (bei Reiterhöfen 75 Euro). Die Einnahmen aus der Reitabgabe gehen komplett an die Bezirksregierung Düsseldorf und werden für neue Reitwege und die Unterhaltung der bestehenden Wege verwendet.

Im Geoportal kann man u.a. eine Übersicht über alle Reitwege im Kreis abrufen unter www.rhein-kreis-neuss.de/onlinedienste.

  • Verkehrsschild im Wald: Reitweg
  • Detailaufnahme: Pferdebeine
  • Nahaufnahme: Pferdehals mit Zügeln und Reitplakette